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   BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 28.22   

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BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 28.22 (https://dejure.org/2023,33187)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2023 - 1 WB 28.22 (https://dejure.org/2023,33187)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - 1 WB 28.22 (https://dejure.org/2023,33187)
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  • BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 29.20

    Anrechnung des Studiums 'Wirtschaftsrecht LL.B.' auf die

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 28.22
    Im Rahmen eines solchen Rechtsstreites wird die Anrechenbarkeit eines konkreten Lehrganges auf die Ausbildung inzident überprüft, ohne dass dem Antragsteller die Bestandskraft der Entscheidung entgegengehalten werden kann (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 29.20 - juris Rn. 17 m. w. N.).

    Der Antragsteller hat dann die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde jedenfalls gegen den Zeitpunkt oder Zeitraum der Versetzung zu wenden, wenn der Beginn des fraglichen Lehrganges den Zeitpunkt der Versetzung zu der Ausbildungseinrichtung bestimmt und die Versetzung zum Zweck der Teilnahme an dem Lehrgang erfolgt (zu BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 29.20 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 28.22
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 106 Rn. 12).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18

    Besorgnis der Befangenheit bei einem für die dienstliche Beurteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 28.22
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 106 Rn. 12).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 7.18

    Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR); Führungsinformationssystem Heer;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 28.22
    Dies gilt beispielsweise für die Zuordnung eines Soldaten zu einer bestimmten Ausbildungs- und Verwendungsreihe, weil diese den weiteren Werdegang eines Soldaten weitgehend festlegt (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 7.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 102 Rn. 10).
  • BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 28.22
    Eine Verkürzung der Ausbildungs- und Beförderungszeiten in der Folge einer Anrechnung nach § 47 Abs. 3 Satz 2 SLV löst keinen Automatismus hinsichtlich einer Beförderung aus und sie prägt auch den Gang der weiteren Ausbildung des Anwärters nicht entscheidend vor (so zur Anrechnungsbestimmung in § 41 Abs. 2 SLV a. F. BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 18).
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